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   VG Gera, 18.12.2001 - 6 K 2161/98 GE   

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https://dejure.org/2001,27272
VG Gera, 18.12.2001 - 6 K 2161/98 GE (https://dejure.org/2001,27272)
VG Gera, Entscheidung vom 18.12.2001 - 6 K 2161/98 GE (https://dejure.org/2001,27272)
VG Gera, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 6 K 2161/98 GE (https://dejure.org/2001,27272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Festsetzung eines Ablösebetrages nach dem Vermögensgesetz; Eintragung einer Sicherungshypothek bei Überführung einer in Volkseigentum auf einem Grundstück lastenden Hypothek; Rücknahme ausschließende Frist; Hinderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Auszug aus VG Gera, 18.12.2001 - 6 K 2161/98
    Insbesondere war hier keine Kürzung nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 VermG vorzunehmen, da die Aufbauhypothek nicht durch einen staatlichen, sondern einen privaten Verwalter bestellt worden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1999- 7 C 18.98, Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 S. 3; Beschluss vom 09. Januar 2001 - 7 B 76/00).
  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

    Auszug aus VG Gera, 18.12.2001 - 6 K 2161/98
    Vielmehr enthält§ 48 ThürVwVfG in Absatz 4 insoweit nur eine Frist von einem Jahr, deren Lauf erst beginnt, wenn die Behörde vollständige Kenntnis aller für die Entscheidung über eine eventuelle Rücknahme relevanten Tatsachen, einschließlich der für die zu treffende Ermessensentscheidung maßgeblichen Tatsachen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1985- 7 C 74/82, BVerwGE 70, 365 ff.).
  • BVerwG, 09.01.2001 - 7 B 76.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Festsetzung eines Ablösebetrages für zwei

    Auszug aus VG Gera, 18.12.2001 - 6 K 2161/98
    Insbesondere war hier keine Kürzung nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 VermG vorzunehmen, da die Aufbauhypothek nicht durch einen staatlichen, sondern einen privaten Verwalter bestellt worden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1999- 7 C 18.98, Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 S. 3; Beschluss vom 09. Januar 2001 - 7 B 76/00).
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